Rehasport

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Beim Rehabilitationssport handelt sich um eine Nachsorge, welche die weitere Genesung nach einer medizinischen Rehabilitation vorantreiben soll. Rehasport wird folglich denjenigen verordnet, die sich bereits in ärztlicher Behandlung befinden. Die Notwendigkeit von rehasportlichen Maßnahmen kann dann in Anspruch genommen werden, wenn während der vorangegangenen Rehabilitation eine solche festgestellt wird. Ihr zu behandelnder Arzt ist beim Antrag stellen somit Ihre erste Anlaufstelle.


Ist nach einer Erkrankung oder auch aufgrund einer angeborenen Behinderung die physische Leistungsfähigkeit gefährdet, kann Rehasport dazu beitragen Akutphasen zu überbrücken und die Wiedereingliederung in den Alltag zu erleichtern. Rehabilitationssport ist nach §44 des Sozialgesetzbuches (§ 64 SGB IX) eine Ergänzende Leistung, welche Ihnen zusteht und nicht verwehrt werden kann. Dennoch gilt es beim Stellen des Antrages einiges zu beachten.


Den richtigen Antrag stellen

Laut dem Bundesversorgungsgesetz haben Beschädigte einen Anspruch auf Rehabilitationssport, um bei einer Wiedergewinnung oder den Erhalt der physischen Leistungsfähigkeit unterstützt zu werden. Behinderten, oder von Behinderungen bedrohte Menschen, wird Hilfe geboten, um auf Dauer eine Eingliederung in die Gesellschaft und in das Arbeitsleben zu ermöglichen. Hierbei geht es auch um die Förderung der psychischen Gesundheit und des Selbstwertgefühls. Rehabilitationssport kann in unterschiedlichen Formen in Anspruch genommen werden. Je nach Ihrem Krankheitsbild bieten wir von Reha- Sport- Bildung e.V. Ihnen individuell angepassten Rehasport an.


Sie besprechen mit Ihrem Arzt, welche rehasportlichen Maßnahmen für Sie geeignet sein können. Anschließend vermerkt Ihr Hausarzt diese im Antrag für die Krankenkasse. Es handelt sich hierbei vor allem um eine Möglichkeit die Einschätzung dritter zu umgehen. Sie und Ihr Arzt sind am besten darüber informiert, welche Maßnahmen für Ihre Beschwerden passend sind und welche Ihnen einen schnelleren Weg zurück in den Alltag ermöglichen können. Die gemeinsame Besprechung ist deshalb wichtig, da hier explizit auf Ihre Bedürfnisse eingegangen werden kann. Nun ist es die Aufgabe des Arztes einen formgerechten Antrag auszufüllen und für die Genehmigung der Kostenübernahme an Ihre Krankenkasse zu senden. Der Antrag muss folgende Informationen beinhalten:


  • Diagnose und Nebendiagnose, welche für den Behandlungsweg relevant sind
  • Gründe und Ziele der rehasportlichen Maßnahme
  • Die gewünschte Dauer des Rehabilitationssports
  • Empfehlungen zur geeigneten Art des Rehasports


Die Genehmigung ist obligatorisch, für die erfolgreiche Übernahme der anfallenden Kosten sind jedoch die Einreichung des Antrags, sowie die formelle Bestätigung notwendig. Nach Erhalt der Genehmigung muss innerhalb von sechs Monaten mit dem Rehabilitationssport begonnen werden, ansonsten verliert der genehmigte Antrag seine Gültigkeit. Hier gilt es zu beachten, dass Wartezeiten auf Sie zukommen können. Wir von Reha- Sport- Bildung e.V. bemühen uns mit unseren Partnern und hochqualifizierten Fachpersonal an 180 Standorten in Deutschland die passende rehasportliche Maßnahme in Ihrer Umgebung anbieten zu können. Wir zählen wohnortnahe Behandlung, sowie uneingeschränkten Zugang, ohne Wartezeiten, zu unserem Qualitätsstandard. Ihre Gesundheit steht bei uns im Mittelpunkt!


Rehasport ohne Zuzahlungen

Rehabilitationssport steht Ihnen als Patient zu, es handelt sich hierbei um eine zuzahlungsfreie Sachleistung, welche von der Krankenkasse übernommen werden muss.

Darüber hinaus ist gesetzlich geregelt, dass die Dauer der Maßnahme nicht mehr eingeschränkt werden darf und die finanzielle Unterstützung solange gegeben ist, wie der Rehabilitationssport erforderlich ist. Hierbei orientiert sich die Krankenkasse an Richtwerten, die in der Regel die geeignete Dauer festlegen, um das Ziel der rehasportlichen Maßnahmen zu erreichen. Sollten die im ersten Antrag genehmigten Stunden aufgebraucht sein, die Beschwerden jedoch anhalten, so muss erneut ein Arzt aufgesucht und ein neuer Antrag gestellt werden. Dieser muss eine ausführliche Begründung dafür beinhalten, warum eine Verlängerung notwendig und unumgänglich ist. Auch hier kommt es erneut auf die formelle Richtigkeit des Antrags an, sowie die oben bereits genannten inhaltlichen Eckdaten.


Grundsätzlich steht dem Patienten die Leistung solange zu, wie er auf die fachkundige Leitung angewiesen ist und die Hilfe zur Selbsthilfe noch nicht abgeschlossen ist.

Um der Krankenkasse bei der richtigen Einschätzung der benötigten Anzahl an Einheiten zu unterstützen, ist es wichtig, dass das Ziel, sowie die schwere der Krankheit aus dem Antrag hervorgehen und der Arzt die empfohlene Dauer deutlich begründet.


Richtwerte für zuzahlungsfreie Leistungen

Bei den Richtwerten handelt es sich um eine Einschränkung der Maßnahmen, welche auf der einen Seite die Krankenkasse davor schützen soll, über den wirklichen Bedarf hinaus belastet zu werden, auf der anderen Seite dennoch sicher zu stellen, dass notwendige Leistungen dem Patienten gewährleistet werden. Krankheitsbilder verlaufen von Körper zu Körper unterschiedlich, weshalb es wichtig ist, die Maßnahmen zur Genesung individuell zu betrachten und so auch zu verordnen.

Übungen, welche zur Stärkung des Selbstwertgefühls beitragen sollen, werden laut den Richtwerten mit 28 Einheiten vom Kostenträger übernommen.


Die Rentenversicherung übernimmt in der Regel den Behandlungszeitraum von 6-12 Monaten. Eine Verlängerung ist vor allem bei chronischen Erkrankungen möglich.


Ist Ihr Kostenträger eine Unfallversicherung (nach § 1 SGB VII), so besteht generell keine Einschränkungen in der Dauer und Zahl der in Anspruch zu nehmenden Einheiten. Ebenfalls ist so eine Wiederholung, bei nicht erfolgreichem Abschluss möglich.

Die gesetzliche Krankenversicherung (nach § 40 SGB V) genehmigt die Dauer des Rehabilitationssports danach, wie diese im Einzelfall notwendig, geeignet und wirtschaftlich ist. Die Richtwerte liegen bei 50 Übungseinheiten, welche auf 18 Monate verteilt werden. Bei Erkrankungen oder Behinderungen mit starker Beeinträchtigung oder mit Notwendigkeit komplexerer Übungen, erhöhen sich diese Werte auf 120 Einheiten in 36 Monaten. Bei Herzgruppen fallen ebenfalls abweichende Werte an, da sich hier nach der Belastbarkeit des zu Behandelnden gerichtete werden muss. Der Richtwert liegt bei 90 Einheiten in 24 Monaten.


Um Sie auch nach den verordneten Maßnahmen bei Ihrer physischen Stabilität zu unterstützen, sowie Ihnen weiterhin Freude am Sport mitgeben zu können, bieten wir von Reha- Sport- Bildung e.V. die Möglichkeit auch nach der Rehabilitation sportlich aktiv zu bleiben. Nutzen Sie beispielweise die Chance bei unserem Rollstuhlsport teilzunehmen, wo körperlich Beeinträchtigte und gesunde Menschen zusammen finden und Sie vor allem Gruppendynamik und Spaß erwartet, aber auch ein leistungsorientiertes Team.

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